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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Ostsee-Kurklinik Fischland (nachfolgend Kurklinik), insbesondere für die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen der Kurklinik. Der Begriff „Kunde“ ist die einheitliche Bezeichnung für alle Leistungsempfänger.

Vertragsabschluss, Vertragspartner

Der Vertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung bzw. durch die Annahme eines verbindlichen Angebotes der Kurklinik durch den Kunden zustande.

Anreise/ Abreise

Reservierte Zimmer/ Unterkünfte stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Kurklinik spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Anzahlung / Bezahlung

Sieben Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen (Reservierungsbestätigung) wird eine Anzahlung von 20% (bei Nichtanreise wird der Betrag als Stornogebühr einbehalten) auf den Reisepreis fällig. Bei Eingang der Summe gilt die Buchung als verbindlich, ansonsten wird sie nach vierzehn Tagen aufgehoben. Anschließend erhält der Kunde die Buchungsbestätigung. Der Restbetrag wird bei Anreise an der Rezeption fällig.

Rücktritt vom Buchungsvertrag durch den Kunden

Beim Rücktritt vom Buchungsvertrag durch den Kunden berechnen wir folgende Stornogebühren:

  • bis 29 Tage vor Anreise 20% des Mietpreises
  • 28 bis 15 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises
  • ab 14 Tage vor Anreise 80% des Mietpreises
  • Bei vorzeitiger Abreise werden 100% des Mietpreises fällig

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.

Rücktritt vom Buchungsvertrag durch die Kurklinik

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Kurklinik gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Kurklinik zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist die Kurklinik berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere von der Kurklinik nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• Die Kurklinik begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Kurklinik in der Öffentlichkeit gefährden kann.

3. Bei berechtigtem Rücktritt der Kurklinik entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Die Unterkunft steht ausschließlich den angemeldeten Kunden zur Verfügung.

Salvatorische Klausel

Zusätze oder Streichungen in dieser Vereinbarung haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem gewollten Vertragsinhalt in rechtlich zulässiger Form am weitesten entspricht. Für etwaige Streitigkeiten aus der Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommerns zuständig.